Dienstleistung

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone). Grundstücke innerhalb dieser Zonen stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein.

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt und sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Richtwerte werden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet. Somit enthält er keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung.

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Sonstiges

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau) für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zum 01. Februar 2021 zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen (Donau) zusammengeschlossen.
Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu.

Auch die Stadt Blaubeuren gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss beendete seine Tätigkeiten zum 31. Januar 2021. Ab dem 01. Februar 2021 wird der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernehmen.
 
Die Richtwerte zum 10.10.2022, gültig ab 01.01.2022, wurden vom gemeinsamen Gutachterausschuss in Ehingen nun auf der Homepage der Stadt Blaubeuren und der Stadt Ehingen eingestellt.

Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden künftig über den gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle:
www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschus

Kontakt:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89574 Ehingen (Donau)
 
Telefon:  07391 503-130
E-Mail: gutachterausschuss(at)ehingen.de

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Weitere Hinweise
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