Gemeinderat

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GemO).

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan. Er erlässt nicht nur Rechtsvorschriften (Satzungen), wählt das Führungspersonal und kontrolliert die Verwaltung, sondern fällt auch Einzelfallentscheidungen und weist die Verwaltung an.
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