Abfall und Müll entsorgen
Tipp: Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit) und Abfallkalender. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren teilweise zurückerstattet.
Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
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Sachbearbeitung Steueramt
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Sachgebietsleitung Steueramt
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den kommunalen Volksvertretungen (Gemeinderat oder Kreistag) durch Satzung festgelegt.
Die Jahresgebühren betragen für einen
(ab 2020)
- 1 Personenhaushalt, 52,80 €
- 2-4 Personenhaushalt, 81,60 €
- 5-7 Personenhaushalt, 99,60 €
- je weitere Person 13,20 €
Die Behältergebühren / Banderolengebühren betragen für einen
35-Liter-Eimer |
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ab 2020 | 1,65 € | |
50-Liter-Eimer | ab 2020 | 2,35 € | ||
70-Liter-Sack |
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ab 2020 | 3,30 € | |
1,1 m³ Container | ab 2020 | 51,90 € |
Verkaufsstellen für Müllbanderolen und Müllsäcke:
(siehe oben: Sonderregelung ab dem 18.03.2020)
Autohaus Ehrhardt | Ehinger Straße 19 | Blaubeuren |
Esso Tankstelle | Karlstraße 41 | Blaubeuren |
Gut Kauf | Kirchgasse 2 | Gerhausen |
il Gusto, Italienische Spezialitäten | Karlstraße 5 | Blaubeuren |
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
- örtliche Abfallgebührensatzung