Dienstleistung

Vereinsförderung

Förderungsfähig sind Vereine, wenn sie insbesondere folgende Vorausset­zungen erfüllen:

  • Sie müssen ihren Sitz in Blaubeuren haben und vom Finanzamt als gemein­nützig anerkannt sein.
  • Sie bieten für die Einwohner Möglichkeiten der kulturellen, musikalischen, sportlichen, gesundheitlichen oder sozialen Betätigungen oder fördern das örtliche Brauchtum.
  • Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich jedem an der Vereinsarbeit interessierten Einwohner möglich.
  • Sie sind im öffentlichen Interesse tätig.
  • Sie sind bereit, jährlich entweder an einer Veranstaltung der Stadt oder einem von ihr beauftragten Verein mitzuwirken oder selbst eine öffentliche Veran­staltung durchzuführen.
  • Sie erheben von ihren aktiven und passiven Mitgliedern einen jährlichen Bei­trag von mindestens 6 € und müssen mindestens 30 Mitglieder haben. Ju­gendliche unter 18 Jahren sind jeweils ausgenommen.
  • Vereine, deren Träger das Land, eine Körperschaft oder Stiftung des öffentli­chen Rechts, eine Religionsgemeinschaft oder eine politische Partei ist, kön­nen diese Förderung nicht erhalten. Dies gilt auch für Abteilungen, Gruppen usw. innerhalb der Vereine, die von der Stadt bereits eine laufende Förderung erhalten.

Der Antrag auf Gewährung eines Förderbeitrages ist bei der Stadt Blaubeuren zu stellen.

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Formular & Online-Prozess
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Zugehörigkeit zu
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