Dienstleistung

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch Linienbusse im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Beförderungszeiten sind auf die Schulzeiten abgestimmt. Soweit kein Lienienbus verkehrt, können im Außenbereich wohnende Eltern Fahrkostenerstattung für die Eigenbeförderung der Schüler beantragen.

Die Kosten für die Busbeförderung werden vom Alb-Donau-Kreis getragen. Für die weiterführenden Schulen werden die Eltern nach der entsprechenden Satzung des Landkreises zur einer Eigenbeteiligung herangezogen.


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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Anträge auf Schülerbeförderung sowie Erstattungsanträge für Fahrkosten sind grundsätzlich im Sekretariat der jeweiligen Schule zu stellen.
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Frist/Dauer
Erstattungsanträge müssen innerhalb 4 Wochen nach Schulbeginn/Beförderungsbeginn beantragt werden.
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Kosten/Leistung
Die von den Eltern entrichtenden Eigenanteile richten sich nach der Satzung des Alb-Donau-Kreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten.
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Zugehörigkeit zu
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