Gestattung vorübergehende Gaststättenbetriebe
Aus besonderem, kurzfristigem Anlass, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes
- unter erleichterten Voraussetzungen
- vorübergehend
- auf Widerruf
gestattet werden.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass
Besonderer Anlass kann die Verabreichung von Getränken und Speisen anlässlich von Hochzeitsfeiern, Schul- u. Jugendfesten, Sportveranstaltungen, Umzügen, Vereinsjubiläen oder Vereinsfesten sein.
Gegenüber der Gestattungsbehörde ist eine verantwortliche Person vom Antragsteller zu benennen. Es soll nur Mehrweggeschirr verwendet werden. An geeigneter Stelle muss ein von außen sichtbarer Preisaushang angebracht sein. Nachdem der Veranstalter oder die verantwortliche Person für eintretende Schäden haftbar ist, wird dringend empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung wird beim Amt für öffentliche Ordnung gestellt.
- Antrag: kann auf Wunsch heruntergeladen oder zugesandt werden.
- Mietvertrag bei Veranstaltung in städtischen Hallen.
- für Verkaufsstände und bewirtschaftete Flächen je nach Tagen und qm bewirtschaftete Fläche 15,00 - 920,00 €
- für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, wird keine Gebühr erhoben.
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)