Gebäudenummerierung
Die Gebäudenummerierung wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens vom Stadtbauamt durchgeführt. Für Planungen oder zum Beispiel die Erstellung eines amtlichen Lageplans können diese vorab festgelegt werden.
Straßennamen werden vom Ortschaftsrat / Gemeinderat festgelegt. Die Beschilderung erfolgt im Zuge der Baumaßnahme. Eine Liste der gültigen Straßennamen wird im Stadtbauamt geführt.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Mitarbeiter.
-
Sachbearbeitung Tiefbau & Vermessung