Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
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Sachbearbeitung Bürgerservice & Standesamt
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Sachbearbeitung Bürgerservice & Standesamt
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag Landesfamilienpass
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
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keine
freiwillige Leistung
- Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministeriums.