Hundesteuer - Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Sachbearbeitung Steueramt
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Hundesteueranmeldung
Sie halten einen Hund.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein, z.B. bei Zwingerhunde oder Kampfhunde)
Die Höhe der Hundesteuer wird in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund ist doppelt so hoch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Erster Hund: 72,00 Euro pro Jahr
jeder weitere Hund: 144,00 Euro pro Jahr
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
4 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie §§ 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde