Dienstleistung

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

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Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein, z.B. bei Zwingerhunde oder Kampfhunde)
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Frist/Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.
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Kosten/Leistung

Die Höhe der Hundesteuer wird in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund ist doppelt so hoch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Erster Hund:              72,00 Euro pro Jahr
jeder weitere Hund:   144,00 Euro pro Jahr

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

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Rechtsgrundlage

 4 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie §§ 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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