Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
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Sachbearbeitung Steueramt
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Hundesteuerabmeldung
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
§ 4 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie §§ 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde