Dienstleistung

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
^
Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

^
Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
^
Frist/Dauer

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.

^
Kosten/Leistung

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

^
Rechtsgrundlage

§ 4 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie §§ 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

^
Satzungen
^
Zugehörigkeit zu
Zum Seitenanfang