Fischereischein beantragen
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen.
Fischereischeine können für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre ausgestellt werden
Den Antrag für Ihren Fischerschein finden Sie hier.
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Sachbearbeitung Bürgerservice
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- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Fischereischein
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
- Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Bestehende Fischereischeine (auf Lebenszeit ausgestellt) können verlängert werden, dies ist möglich für 5 Jahre und 10 Jahre.
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
Für Jugendliche ist die Beantragung ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr möglich. Der Jugendfischereischein ist nur im Beisein einer erwachsenen Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt, gültig.
Neuausstellung
- Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
- Zeugnis der Staatlichen Fischerprüfung
- Aktuelles Lichtbild
Verlängerung
- Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
- Alter Fischereischein
Jugend-Fischereischein
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Antrag (ausgefüllt und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
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Aktuelles Lichtbild
Neuausstellung
- 1 Jahr: 10,00 €
- 5 Jahre: 53,00 €
- 10 Jahre: 93,00 €
Verlängerung
- 5 Jahre: 45,00 €
- 10 Jahre: 85,00 €
Jugend-Fischereischein
- 6,00 €