Dienstleistung

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzonen Blaubeuren

Fußgängerzone A-Karlstraße/Kirchplatz &
Fußgängerzone B-Blautopfstraße/Blaubergstraße/Mühlweg

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Der/Die Antragssteller/in

  • ist mit Wohnsitz im Bereich der oben genannten Straßen gemeldet und/oder
  • betreibt dort ein Gewerbe und/oder
  • ist dort Eigentümer/in und/oder
  • hat dort einen Stellplatz/Garage
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Verfahrensablauf

Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zum Antrag abgefragt, dabei werden Informationen zu

  • der antragstellenden Person
  • die Angaben zur Ausnahmegenehmigung (Neuantrag, Kennzeichenänderung, Verlängerung)
  • die Angaben zum Fahrzeug

abgefragt.

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese durch einen Stern in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet.

Sobald der Online-Antrag mit den benötigten Angaben vollständig bei uns eingegangen ist, wird dieser geprüft und nach Freigabe mit der Post an die angegebene Adresse versendet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen.

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Frist/Dauer

Die Ausnahmegenehmigung ist immer bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

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Kosten/Leistung

Kostenfrei

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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