Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzonen Blaubeuren
Fußgängerzone A-Karlstraße/Kirchplatz &
Fußgängerzone B-Blautopfstraße/Blaubergstraße/Mühlweg
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Blaubeuren
Der/Die Antragssteller/in
- ist mit Wohnsitz im Bereich der oben genannten Straßen gemeldet und/oder
- betreibt dort ein Gewerbe und/oder
- ist dort Eigentümer/in und/oder
- hat dort einen Stellplatz/Garage
Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zum Antrag abgefragt, dabei werden Informationen zu
- der antragstellenden Person
- die Angaben zur Ausnahmegenehmigung (Neuantrag, Kennzeichenänderung, Verlängerung)
- die Angaben zum Fahrzeug
abgefragt.
Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese durch einen Stern in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet.
Sobald der Online-Antrag mit den benötigten Angaben vollständig bei uns eingegangen ist, wird dieser geprüft und nach Freigabe mit der Post an die angegebene Adresse versendet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen.
Die Ausnahmegenehmigung ist immer bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Kostenfrei