Baugenehmigung/Bauantrag
Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind und für die das Kenntnisgabeverfahren nicht angewendet wird, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
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Sachbearbeitung Bauverwaltung
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Sachbearbeitung Bauverwaltung
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Sachgebietsleitung Stadtplanung & Bauverwaltung
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Stadtplanung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Angrenzerzustimmung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bau Lageplan schriftlicher Teil
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baubeschreibung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Baugenehmigung (§ 52 LBO)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bauleiterbestellung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Technische Angaben über Feuerungsanlagen
Im Baugenehmigungsverfahren gilt folgender Ablauf:
1. Der Bauantrag ist mit den notwendigen Bauvorlagen vollständig bei der Stadtverwaltung Blaubeuren, Stadtbauamt, einzureichen.
2. Da die Stadtverwaltung Blaubeuren nicht mehr Genehmigungsbehörde ist, wird der Bauantrag an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis weitergeleitet.
3. Angrenzer an das Baugrundstück werden zum geplanten Bauvorhaben angehört. Innerhalb zwei Wochen nach Zustellung der Angrenzeranhörung kann bei der Stadtverwaltung eine Stellungnahme abgegeben werden.
Der Bauherr hat auch die Möglichkeit die Angrenzer selbst zu hören. Hierzu benötigt er die Unterschriften der Eigentümer des angrenzenden Grundstücke. Wichtig ist hier, dass alle Eigentümer des angrenzenden Grundstücks mit der Planung einverstanden sind und auch auf dem vorgesehenen Vordruck unterschreiben.
4. Innerhalb zwei Monaten hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abzugeben bzw. das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
5. Die Genehmigung wird durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als zuständige Baurechtsbehörde erteilt.
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Lageplan schriftlicher Teil
- Lageplan zeichnerischer Teil
- Bauzeichnungen
- Entwässerungsplan
- bautechnische Nachweise oder Erklärung zur Standsicherheit
- Bauleiterbestellung
- Statistische Zählkarte