Vorläufiges Ergebnis für Blaubeuren der Bundestagswahl 2025 online abrufbar
Die aktuellen Zwischenstände der Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie hier live verfolgen. Nach Eingang der Schnellmeldungen aller Wahlbezirke wird dort auch das vorläufige Ergebnis für Blaubeuren ersichtlich sein. Klicken Sie hierzu auf den nachfolgenden Link:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08425020/praesentation/index.html
Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige des Wahlergebnisses werden Sie auf die Seite unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Für alle Wahlberechtigten ist die persönliche Stimmabgabe in der Wahlzeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit.
Für Menschen, die kurzfristig erkranken, besteht bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen.
Die Wahlhandlung in den Wahllokalen, sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die nicht in Deutschland gemeldet sind, auf Antrag wahlberechtigt. So wurden bei der Bundestagswahl 2021 mehr als 1.600 Anträge von im Ausland lebenden Deutschen gestellt, zum Beispiel aus Nepal, Australien, Sierra Leone oder Brasilien.
Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber des Wahlkreises 291 Ulm gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine bestimmte Partei (Landesliste) gewählt.
Gut 8.300 Wahlberechtige können in Blaubeuren Ihre Stimme abgeben. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt.
Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung informiert das Wahlamt die Bürger*innen darüber, dass sie in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen wurden und wahlberechtigt sind. Wählen dürfen aber alle Wahlberechtigten, auch ohne Wahlbenachrichtigung, wenn sie sich ausweisen können. In einigen Fällen kann es sein, dass Wahlberechtigte keine Benachrichtigung erhalten, zum Beispiel, weil ein Briefkasten fehlt oder ein vorhandener Briefkasten nicht beschriftet ist und die Wahlbenachrichtigung somit nicht zugestellt werden kann.
Wer bis zum 2. Februar noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, das Wählerverzeichnis im Bürgerbüro einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Dieser kann ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch online möglich ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an wahlen(at)blaubeuren.de zu beantragen.
Wahlinformationen für Zu, Um- und Wegziehende
In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag, 12.01.2025, mit Wohnung gemeldet sind. Bei mehreren Wohnungen gilt nur die Hauptwohnung. Wer am Stichtag in Deutschland mit keiner Wohnung gemeldet ist, wird in kein Wählerverzeichnis eingetragen. Bei einem Wohnungswechsel ab dem 13.01.2025 bleiben die Wahlberechtigten grundsätzlich im Wählerverzeichnis derjenigen Gemeinde eingetragen, in der Ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung am Stichtag lag. Die Wahlberechtigten können dort Ihr Wahlrecht (ggf. durch Briefwahl) ausüben.
Wer sich im Zeitraum vom 13.01. bis zum 02.02.2025 in Blaubeuren anmeldet und sein Wahlrecht hier ausüben will, muss folgende Hinweise beachten.
Zuzug aus dem Bundesgebiet und Wechsel der Hauptwohnung
- Sie haben sich nach dem 12.01.2025 in Blaubeuren mit einziger bzw. mit Hauptwohnung angemeldet. Nachdem Sie von einer Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes zugezogen sind, bleiben Sie für die Bundestagswahl im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen. Wenn Sie jedoch Ihr Wahlrecht in Blaubeuren ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis spätestens 02.02.2025 beantragen.
- Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Blaubeurer Nebenwohnung nach dem 12.01. und vor dem 02.02.2025 in die Hauptwohnung umwandeln. Bis zum 02.02.2025 haben Sie die Möglichkeit der Antragseintragung in Blaubeuren.
- Ab dem 03.02.2025 dürfen Sie nicht mehr in Blaubeuren in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Sie können Ihr Wahlrecht dann nur noch am Ort der früheren Wohnung bzw. Hauptwohnung ggf. durch Briefwahl ausüben.
Anmeldung ohne gemeldete Vorwohnung
- Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung in Blaubeuren keine gemeldete Wohnung in Deutschland hatten, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis ebenfalls bis spätestens 02.02.2025 beantragen. Sie können sonst nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.
- Wenn Sie erst ab dem 03.02.2025 eine Wohnung anmelden, wenden Sie sich wegen einer Teilnahme direkt an das Wahlamt.
Zuzug aus dem Ausland
- Sie sind aus dem Ausland zugezogen und haben sich in Blaubeuren mit einziger bzw. mit Hauptwohnung angemeldet. Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen und noch keinen Antrag aus dem Ausland gestellt haben, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Blaubeuren bis spätestens 02.02.2025 förmlich beantragen.
- Wenn Sie erst ab dem 03.02.2025 eine Wohnung anmelden, dürfen wir Sie nicht mehr in das Wählerverzeichnis eintragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie aus dem Ausland noch keinen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.
Ummeldung innerhalb Blaubeuren
Sie haben Ihre Wohnung bzw. Ihre Hauptwohnung innerhalb Blaubeuren umgemeldet. Bei einer Umzugsmeldung bis einschließlich 10.01.2025 werden Sie von Amts wegen in das für die neue Wohnung maßgebende Wählerverzeichnis eingetragen. Bei Umzugsmeldungen ab dem 13.01.2025 bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen.
Wahlberechtigte, die aufgrund eines Wohnungswechsels verhindert sind, in dem Wahlbezirk persönlich zu wählen, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Hinweise hierzu erhalten die Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die zwischen dem 13.01.2025 und dem 02.02.2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung zugesandt. Bei innerstädtischen Umzügen ab dem 13.01.2025 wird das Wählerverzeichnis nicht geändert und es wird keine neue Wahlbenachrichtigung ausgestellt.
Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, kann seine Wahlunterlagen bequem über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit einem Mobilgerät oder über folgenden Link beantragen: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08425020
Selbstverständlich können Sie auch den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Stadt Blaubeuren senden oder in den Briefkasten des Rathauses in der Karlstraße 2 einwerfen.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar bis 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Blaubeuren (Einwurf in den Rathausbriefkasten in der Karlstraße 2) eingegangen sein, damit die Briefwahlstimme zählt.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden können. Dies ist bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich ab dem 8. Februar 2025 möglich.
Damit bleibt nur eine Frist von 14 Tagen für den Versand und den Rücklauf der Unterlagen – eine zeitliche und logistische Herausforderung für das Wahlamt, die Wählenden und die Postunternehmen.
Auf die Versandzeiten durch die Postunternehmen hat das Wahlamt keinen Einfluss und kann somit aufgrund der knappen Frist nicht garantieren, dass alle verschickten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen – vor allem wenn die Unterlagen erst kurz vor dem Wahltermin beantragt werden.
Daher gilt: Wer die Briefwahl dennoch nutzen muss, sollte die Unterlagen so früh wie möglich beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt sein.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Wahlberechtigung, für die es unterschiedliche Formulare und Versandvorgaben gibt:
1. Frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Der Antrag (Anlage 2) der Bundeswahlleiterin kann hier als ausfüllbare PDF heruntergeladen werden.
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie, sofern Sie zuletzt in Blaubeuren gemeldet waren, postalisch oder als Scan bzw. Foto E-Mail oder per Fax dem Wahlamt Blaubeuren senden:
Stadt Blaubeuren
Wahlamt
Karlstraße 2
89143 Blaubeuren
E-Mail: wahlen(at)blaubeuren.de
Telefax: 07344/9669-80
2. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Der Antrag (Anlage 2a) der Bundeswahlleiterin kann hier als ausfüllbare PDF heruntergeladen werden.
Vorgabe der Bundeswahlleiterin: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte senden Sie dieses korrekt ausgefüllte Formular auf dem Postweg an:
Stadt Blaubeuren
Wahlamt
Karlstraße 2
89143 Blaubeuren
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter Die Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden können. Dies ist bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich ab dem 8. Februar 2025 möglich.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie eventuell den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes nutzen können, müssen Sie bitte vorher mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung absprechen.
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos- eine Audio CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.
Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:
Bundesweite Hotline des DBSV e. V.
Telefon: 030 285387-0
Direkt bei den Landesvereinen des DBSV.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 07344 9669-70 an oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlen(at)blaubeuren.de
Unter nach folgendem Link finden Sie die barrierefreie Online-Version des Wahlhilfeheftes „Einfach wählen gehen! – Infos in Leichter Sprache“: