Stadtnachricht

Unzulässiges Bekleben öffentlicher Einrichtungen


In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass öffentliche Einrichtungen insbesondere Masten und städtische Straßenbeleuchtungen in den Ortschaften der Stadt Blaubeuren, unbefugt mit diversen Aufklebern versehen wurden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Beschriften, Bemalen oder Bekleben von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Blaubeuren eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet.
Sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung zur Ermittlung der Verursacher nimmt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung entgegen.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung dieser Regelung.

Stadt Blaubeuren
Ordnungsamt

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