Wahl eines Ortsvorstehers (m/w/d) in Sonderbuch
Mit der Konstituierenden Sitzung am 16.09.2024 trat der bei den diesjährigen Kommunalwahlen neugewählte Ortschaftsrat Sonderbuch sein Amt an. Damit endete auch das Amt des bisherigen Ortsvorstehers. Bisher konnte leider die Stelle des Ehrenamtlichen Ortsvorstehers für die Wahlperiode 2024 bis 2029 nicht besetzt werden. Aus diesem Grund suchen wir erneut einen Bürger oder eine Bürgerin aus Sonderbuch, der/die sich zur Wahl stellt und das Amt des/der Ortsvorstehers/ -in übernimmt.
Für die Wahl gelten folgende Vorschriften:
Wählbar sind Bürger/-innen aus der Ortschaft Sonderbuch. Sie müssen nicht Mitglied des Ortschaftsrates sein, sondern lediglich Bürger/-in von Sonderbuch sein. Zum Ortschaftsrat und somit zum/zur Ortsvorsteher/-in sind Personen wählbar, die Deutsche oder Unionsbürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen und über 18 Jahre alt sind. Auf Vorschlag des Ortschaftsrates wählt der Gemeinderat den/die Ortsvorsteher/-in gemäß § 71 der Gemeindeordnung.
Es erwartet Sie unter anderem:
- Leitung der Ortsverwaltung Sonderbuch
- Vorsitz des Ortschaftsrates Sonderbuch und Leitung der Ortschaftsratssitzungen
- Teilnahme an weiteren Gremien (Gemeinderat, usw.)
- Ansprechpartner/-in für Bürger und Bürgerinnen der Ortschaft Sonderbuch und Bindeglied zwischen den Bürgern, Ortschaftsrat, Gemeinderat und Stadtverwaltung
- Repräsentative Aufgaben
Die genannten Aufgaben sind nicht abschließend.
Für die Tätigkeit erhält der/die Ortsvorsteher/-in eine ehrenamtliche Entschädigung von ca. 2.000 € monatlich. Diese richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und dem Grad der Inanspruchnahme gemäß der Satzung über ehrenamtliche Entschädigung. Die ehrenamtliche Entschädigung ist auf einen Rentenanspruch anrechenbar.
Sie erhalten eine Einarbeitung von dem bisherigen Ortsvorsteher. Selbstverständlich werden Sie während Ihrer gesamten Amtszeit tatkräftig von erfahrenen Ortschaftsräten/-innen, Ihren persönlichen Stellvertretern sowie von der Stadtverwaltung unterstützt.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bis zum 16. Oktober 2024 beim derzeitigen Ortvorsteher Herr Klan (E-Mail: sonderbuch(at)ov.blaubeuren.de, Telefon 07344 6694) oder bei Frau Pausch, Sachgebietsleitung Allgemeine Verwaltung (E-Mail: m.pausch(at)blaubeuren.de, Telefon 07344 9669-75) .