Konstituierende Sitzungen der Ortschaften mit Wahl der Ortsvorsteher
Mit den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurden die neuen Ortschaftsräte der Teilorte gewählt. In den konstituierenden Sitzungen der Ortschaften werden die ausscheidende Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte verabschiedet und die neu gewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte in ihrem Ehrenamt verpflichtet.
Zudem sind die Stellen der Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher für die nächsten fünf Jahre wieder zu besetzen. Für diese Wahlen gelten folgende Vorschriften:
Wählbar sind Bürger aus den Ortschaften, die dort auch zum Ortschaftsrat gewählt werden können. Sie müssen also kein Mitglied im Ortschaftsrat sein. Zum Ortschaftsrat und somit zum Ortsvorsteher sind Personen wählbar, die Deutsche oder Unionsbürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen und über 18 Jahre alt sind. Auf Vorschlag des Ortschaftsrates wählt der Gemeinderat die jeweiligen Ortsvorsteher gemäß §71 der Gemeindeordnung. Für die Tätigkeit erhalten die Ortsvorsteher eine ehrenamtliche Entschädigung. Diese richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und dem Grad der Inanspruchnahme gemäß der Satzung über ehrenamtliche Entschädigung.
Die konstituierende Ortschaftsratsitzungen finden an folgenden Terminen statt:
Ortschaft | Datum | Uhrzeit | Raum |
Sonderbuch | Montag, 16.09.2024 | 19.30 Uhr | Dorfgemeinschaftshaus |
Weiler | Montag, 07.10.2024 | 19.00 Uhr | Rathaus Weiler |
Asch | Dienstag, 08.10.2024 | 19.00 Uhr | Rathaus Asch |
Seißen | Mittwoch, 09.10.2024 | 19.00 Uhr | Rathaus Seißen |
Beiningen | Mittwoch, 16.10.2024 | 19.00 Uhr | Rathaus Beiningen |