Fortschreibung Lärmaktionsplan     4. Runde: Auslegung Betroffenheitsanal

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Blaubeuren aus Runde 3 (Abschlussbericht vom 19.09.2017).

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet, eine um weitere Straßen im Gemeindegebiet erweiterte Lärmkartierung berechnet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes aus Runde 3 verglichen. Der Gemeinderat Blaubeuren hat die Ergebnisse der erweiterten Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 08.05.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Blaubeuren mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

Im Zeitraum vom 17.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Blaubeuren. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Sollten Sie in die Unterlagen persönlich einsehen wollen, bittet die Stadtverwaltung um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 07344 / 9669-69.

Die umfangreichen Planunterlagen finden Sie unten im Link.

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Stadt Blaubeuren, Karlstraße 2, 89143 Blaubeuren zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Stadtverwaltung die E-Mailadressen ordnungsverwaltung(at)blaubeuren.de zu nutzen.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Blaubeuren ein.

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