Dienstleistung

Führungszeugnis (einfach) beantragen

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
  • das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis

Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise

  • strafgerichtliche Verurteilungen,
  • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder
  • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.

Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.

Den Inhalt von Führungszeugnissen bestimmt § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Vor allem bei Privatführungszeugnissen sind zahlreiche Eintragungen von der Aufnahme ausgenommen. So finden sich etwa Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten dann nicht in einem Privatführungszeugnis wieder, wenn ihnen keine Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu Grunde lag und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt.

Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Beantragt eine Person, die (auch) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzt, ein Führungszeugnis, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, welches auch die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthält, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Die Meldebehörde, die für den Wohnort der antragstellenden Person zuständig ist.

Liegt der Wohnort der antragstellenden Person nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so kann sie sich direkt an das Bundesamt für Justiz wenden.

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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
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Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre

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Verfahrensablauf

Es ist ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zu stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Im ersteren Fall erhalten Sie das Führungszeugnis durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt durch das Bundeszentralregister.

Sind Sie im Inland wohnhaft, müssen Sie den Antrag grundsätzlich persönlich beim Standesamt Ihrer Gemeinde stellen. Eine unmittelbare Antragstellung beim Bundeszentralregister ist nicht vorgesehen. Den Antrag kann auch der gesetzliche Vertreter (z.B. für Minderjährige) stellen. Eine Vertretung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters durch einen Bevollmächtigten ist bei der Antragstellung nicht möglich.

Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, müssen Sie die Anschrift der Behörde und möglichst auch Ihr Aktenzeichen angeben. Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Bei der Antragstellung kann der Antragsteller verlangen, dass das Behördenführungszeugnis für den Fall, dass es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm genanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird. Nach der Einsichtnahme leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter, falls der Antragsteller dem nicht widerspricht. In letzterem Fall wird das Führungszeugnis vernichtet.

Wenn Sie das Führungszeugnis für einen bestimmten Zweck brauchen, bedenken Sie, dass die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses einige Tage in Anspruch nimmt.

Achtung: Wohnen Sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Für die Antragstellung: Keine.

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Bearbeitungsdauer

Etwa 1 bis 2 Wochen.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses erfordert typischerweise eine längere Bearbeitungszeit, da zunächst der Herkunftsmitgliedstaat um Auskunft aus dem dortigen Strafregister ersucht werden muss.

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Kosten/Leistung

In der Regel: EUR 13,00.

Ausnahmen können Sie dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz entnehmen. Sie können es auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz abrufen.

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Sonstiges

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie weitergehende, umfangreiche Informationen zum Führungszeugnis und zum Bundeszentralregister.
Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen auch ohne deren Mitwirkung erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen.
Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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